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Die Jagdgenossenschaft Fölsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die automatisch durch das Gesetz gebildet wird, da in Fölsen ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk besteht.

Mitglieder sind alle Grundeigentümer, deren Grundstücke Teil dieses Jagdbezirks sind. Voraussetzung ist, dass die Grundstücke jagdbar sind, also grundsätzlich eine Mindestgröße von 0,25 Hektar aufweisen und nicht von der Jagd ausgenommen sind (z.B. durch Bebauung).

Die Hauptaufgabe der Jagdgenossenschaft besteht darin, den gemeinschaftlichen Jagdbezirk zu verwalten und den Jagdbetrieb zu organisieren. Hierzu zählen u.a. die Verpachtung an Jäger oder Jagdgesellschaften, die Regelung der Jagdausübung, Wildschadensverhütung sowie Naturschutz und Hege.

Die Jagdgenossenschaft wird durch eine Mitgliederversammlung und einen Vorstand geführt. In der Mitgliederversammlung haben die Grundeigentümer Stimmrecht und können über wichtige Entscheidungen, wie die Verpachtung der Jagdrechte oder Investitionen in Naturschutzprojekte, abstimmen. Der Vorstand setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um und führt die laufenden Geschäfte.

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