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Gut Haverhausen ist ein alter Gutsbetrieb an den Ufern der Nethe, zwischen Fölsen und Willebadessen gelegen.
Er gehört seit mehreren hundert Jahren zur Kirchengemeinde Fölsen. War Haverhausen seit 1307 durch Erwerb ein Teil des Klosters Willebadessen, wurde der Hof aber schon 1145 urkundlich im Kloster Willebadessen erwähnt.
Gut Haverhausen hieß damals Hardeburgehusen. Die Benediktinerinnen, die damals in Haverhausen lebten und wirtschafteten, wurden von Äptissinnen geleitet, die später in Fölsen bestattet wurden. In der Friedhofsmauer vor dem Kirchenportal in Fölsen zeugen noch zwei Grabsteinplatten aus der damaligen Zeit. Die Überreste einer Kapelle im alten Teil des unter Denkmalschutz stehenden Gutshauses zeugen ebenfalls aus dieser Zeit.

Zudem wurde Haverhausen auch Ende des 15. Jahrhunderts urkundlich erwähnt. 1495 wurde bei einem Lokaltermin die Einigung über den Grenzverlauf erzielt und Zehntfreiheit gewährt.

Als 1810 das Kloster Willebadessen verkauft wurde, gehörte Haverhausen dazu. Es war nun im Besitz des Freiherrn von Spiegel aus Borlinghausen. 1816 verkaufte er Haverhausen an Graf Wilhelm von Bochholtz, der auch das Rittergut Niesen erwarb.

1911 wurden das Rittergut Niesen und das Klostergut Haverhausen an einen Makler abgegeben und an einen Freiherrn äußert. Innerhalb dieser Familie wurde Haverhausen als Mitgift abgegeben.

Die Bewirtschaftungen von Haverhausen wechselten in den darauffolgenden Jahren häufig, es wurde verpachtet und weiterhin landwirtschaftlich betrieben.

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